Vormerkung

Leitung:
Andrea Schwarz

Graben 10
4840 Vöcklabruck 

Tel.: 07672 / 72680-60

Erreichbarkeit: 
Montag – Freitag 07:00 – 08:00 Uhr 

Montag & Dienstag 13:00 Uhr – 14:30 Uhr 

Mittwoch 13:00 Uhr – 14:00 Uhr

E-Mail: xvtn.senamvfxnarevaara.io@hgnarg.ng

Ablauf der Vormerkung für das Kindergartenjahr 2024/2025

Die Vormerkfrist für das Kindergartenjahr 2024/25 ist bereits abgelaufen! Es werden derzeit nur in dringenden Fällen Vormerkungen entgegen genommen! (Bitte um vorherige telefonische Vereinbarung während der Bürozeiten!)

Derzeit wird an der Umstellung auf ein Online-Vormerksystem gearbeitet! Daher werden auch für das kommende Kindergartenjahr 2025/26 derzeit keine Vormerkungen entgegen genommen! 

Sobald die Online-Vormerkung möglich ist, werden wir Sie hier auf der Homepage darüber informieren!


Voraussetzung für eine Aufnahme ist ein gemeldeter Hauptwohnsitz des Kindes 
in der Stadtgemeinde Vöcklabruck!

  • Die Aufnahme/Anmeldung erfolgt aufgrund einer Vormerkung, welche durch die Eltern bzw. dem/der Erziehungsberechtigten getätigt werden können. Hierbei werden auf einem Vormerkungs-Formular lediglich die Stammdaten des Kindes / der Familie erfasst – es sind keine Unterlagen erforderlich!
  • Eine Vormerkung/Anmeldung für einen Kindergartenplatz bei uns garantiert KEINEN FIXPLATZ in unserer Einrichtung!
  • Die Zuteilung der Kindergartenplätze erfolgt immer im März für den darauf folgenden September.
  • Wenn mehr Vormerkungen vorliegen als freie Kindergartenplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Platzvergab/Aufnahme der Kinder nach Alter gestaffelt bzw. werden jene Kinder bevorzugt aufgenommen, deren Eltern berufstätig, arbeitssuchend oder in Ausbildung sind oder deren familiäre oder soziale Verhältnisse eine Aufnahme erfordern.
  • Kinder, die nicht aufgenommen werden können, und deren Eltern aufgrund von Berufstätigkeit, Ausbildung,… einen Betreuungsplatz benötigen, bekommen nach Möglichkeit in einem der anderen vier Kindergärten einen Kindergarten-Platz angeboten.
    Anzuraten ist daher allen Eltern, ihre Kinder auch in einem der anderen Kindergärten vorzumerken.
    Die Eltern haben aber auch die Möglichkeit bei den nächsten Vormerkungsterminen für das nächste Kindergarten-Jahr ihr Kind erneut bei uns vorzumerken und bis dahin ihr Kinder zuhause oder alternativ zum Kindergarten betreuen zu lassen.
  • Im Frühjahr (nach Ostern) des Jahres, in dem das Kind den Kindergarten besuchen wird, werden die Eltern, deren Kinder in den Kindergarten aufgenommen werden können, schriftlich eingeladen zum Aufnahme-Gespräch in den Kindergarten zu kommen. Dabei werden die Daten des Kindes und der Eltern/Erziehungsberechtigten aufgenommen. 

Zeitschiene – Überblick

 

März
des Jahres, in dem das Kind bis zum 31.08. zumindest das 3.Lebensjahr erreicht hat und ab September unseren Kindergarten besuchen soll

März/April

des Jahres, in dem das Kind bis zum 31.08. zumindest das 3.Lebensjahr erreicht hat und ab September unseren Kindergarten besuchen wird

April/Mai

des Jahres, in dem das Kind im Herbst unseren Kindergarten besuchen wird

VORMERKUNG
für einen Kindergartenplatz

PLATZVERGABE

>> Zuteilung auch in anderen Kindergärten je nach Möglichkeit und Angebot

schriftliche EINLADUNG zum Aufnahme-Gespräch

AUFNAHME/
ANMELDUNG für den Kindergartenbesuch im Herbst