Öffnungszeiten

Grüne Gruppe = Ganztagsgruppe

Mo bis Do:

7.15 Uhr bis 15.00 Uhr

Fr:

7.15 Uhr bis 12.30 Uhr

Orange Gruppe = Halbtagsgruppe

Mo bis Fr:

7.15 Uhr bis 12.30 Uhr

Arbeitsjahr und Ferienzeiten

Auch Kinder brauchen Ferien. Daher ist unsere Krabbelstube zu folgenden Zeiten geschlossen:

  • in den Weihnachtsferien ab 23.12.23 bis 7.1.24
  • in den Osterferien ab 25.3.24 bis 1.4.24
  • 3 Wochen im Sommer (ab 12.8.24 bis 3.9.24)
  • an „Zwickeltagen“ bieten wir einen anmeldepflichtigen Journaldienst an
    andere entfallene Besuchstage (z.B. Fortbildungsveranstaltungen) werden rechtzeitig bekannt gegeben

Elternbeitrag

Der Elternbeitrag für die Krabbelstube ist abhängig vom Brutto-Familieneinkommen. Vor Eintritt in die Krabbelstube muss von den Eltern das aktuelle Einkommen nachgewiesen werden (Lohnzettel, Kinderbetreuungsgeld,…).

Höchstbeitrag bis 30 Wochenstunden 194,00€

ab 30 Wochenstunden 257,00€ und

Mindestbeitrag 53,00€,

Mit Vollendung des 30. Lebensmonats ist die Krabbelstube ab dem darauffolgenden Monat beitragsfrei, 

es wird nur mehr der Nachmittagstarif berechnet. (Mindestbeitrag: 46,00€ / Höchstbeitrag 119,00 €)

Berechnung des Elternbeitrages für Kinder unter drei Jahren

  1. Der Elternbeitrag für die Inanspruchnahme der Kinderbetreuungseinrichtung beträgt von der Berechnungsgrundlage (§2):
    – 3,6% für die Betreuungszeit bis maximal 30 Wochenstunden oder
    – 4,8% bei darüber hinausgehender Inanspruchnahme.
  2. Der Elternbeitrag gilt grundsätzlich für den Besuch an 4 – 5 Tagen pro Woche.
    – Für einen Besuch an 3 bzw. 2 Tagen sind 75% vom 5-Tages-Tarif festgesetzt.
  3. Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme der Kinderbetreuungseinrichtung beträgt von der Berechnungsgrundlage für Kinder nach Vollendung des 30. Lebensmonats bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres 3% für die Betreuung ab 13.00 Uhr (Nachmittagstarif).

    Für den Nachmittagsbesuch der Kinderbetreuungseinrichtung an weniger als 5 Tagen wird ein Tarif
    – für 3 Tage festgesetzt, der 70% vom 5-Tages-Tarif beträgt und
    – für 2 Tage festgesetzt, der 50% vom 5-Tages-Tarif beträgt.

Bei der Anmeldung des Kindes ist bekanntzugeben, ob die Kinderbetreuungseinrichtung an 2, 3 oder 5 Tagen in Anspruch genommen wird.

Nach dem neuen Kinderbetreuungsgesetz wird von den Eltern ein Materialbeitrag in der Höhe von 85,00 € eingehoben. Dieser wird in 2 Teilbeträgen jeweils im Oktober und im März abgebucht
Die Vormittags- und ggf. Nachmittagsjause wird in unserer Krabbelstube für alle Kinder zubereitet. Wir verwenden dafür Lebensmittel aus biologischer Landwirtschaft.

Jausenpauschale: 13€ für 5 Tage, 11€ für 4 Tage, 10€ für 3 Tage und 9€ für 2 Tage im Monat.

Pauschalierung der Essensbeiträge/ MITTAGESSEN:

1 Tag                                     EUR 18,00 pro Monat

2 Tage                                  EUR 33,00 pro Monat

3 Tage                                  EUR 48,00 pro Monat

4 Tage                                  EUR 61,00 pro Monat

5 Tage                                  EUR 75,00 pro Monat

Eine monatliche Ab- oder Ummeldung der Tarife ist rechtzeitig vor Monatswechsel bei der Leitung möglich.

Ab einer Woche (5 Tage) durchgehender Abwesenheit des Kindes, wird der Essensbetrag natürlich entsprechend rückvergütet.

Einzug des Elternbeitrages wird im VORHINEIN durchgeführt.

Der monatliche Krabbelstubenbeitrag kann im Falle einer zweiwöchigen Abwesenheit des Kindes krankheitsbedingt, reduziert werden. Nur gegen Vorlage einer Arztbestätigung.